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Infos zum Grundsicherungungsgesetz welches zum 1.1.2003 in Kraft tritt
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
ab dem 1.1.2003 tritt das neue Grundsicherungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist für alle, die erwerbsunfähig sind oder dies beantragen wollen und dies für ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht (also diese demnach dann zum Sozialamt gehen müssten) eine sehr wichtige Neuregelung. Mit diesem Gesetz sind Eltern oder auch Kinder dann nicht mehr zu Unterhaltsleistungen verpflichtet (Partner und eheähnliche Gemeinschaften ausgenommen). Den Betroffenen selbst wird damit der Gang zum Sozialamt erspart. Infos u. Anträge erhält man bei den Rentenversicherungsträgern. Weitere Infos findet man unter : www.bvkm.de (Titel: Merkblatt zur Grundsicherung) oder beim Sozialverband Deutschland e.V. Titel: Die Grundsicherung - Ihr gutes Recht Tel. 030/26 39 10 - 3 www.sozialverband.de Der genannte Artikel vom bvkm ist außerordentlich verständlich geschrieben und deshalb absolut empfehlenswert! Vielleicht könnte man ihn hier auf die Serviceseite stellen? Man kann ihn als pdf-Datei herunterladen. Herzliche Grüsse Sonja KommentareFür den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |