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Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr

Hallo,

wer von euch kann mir sagen was stimmt??????????????????????????

Ich habe einen Ausweis 80% G,aG,B.

So laut B müsste immer eine Begleitperson mit bei sein die ich ja eigentlich nicht benötige.
Wie ist das nun wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und dann aber jemanden brauche der meinen Rolli in Bus,Bahn.. hilft??????????????????????????????????



Kann sich das Personal darauf zurück berufen ich müsse zwecks B eine ständige Begleitung dabei haben oder müssen sie helfen wenn ich selbst in Bus,Bahn komme?????????????????????????
Denn in einem TV-Beitrag sah ich das sie helfen müssen wenn man alleine in Bus,Bahn.. käme.

Grüßle Claudi


Geschrieben von Bluesky am 19.03.2005 14:42:13   (8712 * gelesen)

 51 Wörter     

Kommentare

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Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr 
von manuela am 20.03.2005 18:25:28  http://www.hydrocephalus-muenster.org
Hallo Claudia,

auch wenn du ein B in deinem Ausweiß hast, heißt das meiner Meinung nach nicht, das du immer eine Begleitperson dabei haben musst.

Ich selber habe ebenfalls 100% G, aG und B in meinem Ausweis. Habe aber fast nie eine Begleitperson dabei.

Das Personal kann sich meines Erachtens nicht weigern dir zu helfen. Zumal wenn du mit der Bahn fährst, dir deine Begleitperson wenig helfen kann, da dir nur das Bahnpersonal mit dem Liftwagen in die Bahn helfen kann.



Liebe Grüße
Manuela
  • Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr 
    von Bluesky  am 22.03.2005 17:02:23 
Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr 
von Crocodile am 25.05.2005 08:04:18 
Hallo Bluesky,

zu Deiner Frage habe ich ein interessantes Urteil des AG Flensburg ausfindig machen können. Hier ist der Link dazu: http://www.retina-aktuell.de/artikel/2004/4341.html
Vielleicht hilft es Dir weiter, viele Grüsse
Crocodile