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Frühförderung gesichert
Der Weg ist frei für Verbesserungen bei der Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder. Mit der neuen Frühförderungsverordnung, die am 1. Juli 2003 in Kraft tritt, werden Rechtsunsicherheiten bei den Frühförderstellen, vor allem aber bei den Eltern behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, beendet.
Die Frühförderungsverordnung, die heute im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, enthält die dringend erforderlichen Bestimmungen zur Abgrenzung der Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung sowie zur Übernahme und Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und zur Vereinbarung der Entgelte. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch machen müssen, weil die für die Frühförderung zuständigen Rehabilitationsträger der Verpflichtung und einer entsprechenden Aufforderung des Ministeriums nicht nachgekommen waren, die erforderlichen Einzelheiten in gemeinsamen Empfehlungen zu vereinbaren. Zuständigkeitsstreitigkeiten der Rehabilitationsträger werden nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Familien ausgetragen. Die Regelungen der Frühförderungsverordnung führen in der Praxis dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen für alle Leistungen bis zur Aufstellung eines Förderplans und darüber hinaus für die medizinischen/medizinisch-therapeutischen Leistungen zuständig sind. Für heilpädagogische Leistungen zur Förderung und Behandlung sind grundsätzlich die Sozialhilfeträger zuständig. Mit Fragen von Zuständigkeiten und etwaigen Kostenstreitigkeiten der beteiligten Rehabilitationsträger werden die Eltern nicht mehr belastet. Anträge auf die Komplexleistung „Frühförderung“ können bei allen beteiligten Rehabilitationsträgern gestellt werden. Nunmehr ist es Sache der Länder, dabei mitzuhelfen, Qualitätskriterien und Leistungsprofile der Einrichtungen durch Landesrahmenempfehlungen zu vereinbaren. Eine Pressemitteilungen des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. KommentareFür den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |