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Arzneimittel: SPD-Patientenbeauftragte kritisiert Erstattungspraxis der Kassen
BERLIN. Mehr Ausnahmen bei der Erstattung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel hat die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, befürwortet. Bei bestimmten Patientengruppen gebe es noch Handlungsbedarf, sagte Kühn-Mengel dem Berliner Tagesspiegel (Ausgabe vom 10. Mai). Hierzu zähle sie vor allem Neurodermitis-, Diabetes- und Krebspatienten.
Auch die Kriterien für die Fahrtkostenerstattung von Patienten müssten bei der vorgesehenen Überprüfung am Jahresende auf den Tisch, forderte die Patientenbeauftragte. Es gebe hier „Grenzfälle, bei denen mehrere Handikaps zusammenkommen“. Wenn jemand etwa gleichzeitig geh- und sehbehindert sei, könne er oft keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen, obwohl der Grad der jeweiligen Behinderung nicht ausreiche, um die Taxifahrt zum Arzt erstattet zu bekommen. Heftige Kritik übte die Patientenbeauftragte an der Bürokratie, die manche Krankenkassen bei Anträgen auf Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung betrieben. In einigen Formularen würden Fragen gestellt, „die überhaupt nicht sachdienlich sind und nur zu zeitlichen Verzögerungen führen“, sagte Kühn-Mengel. KommentareFür den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |