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Für Epilepsie-Kranke wird die Versorgung schlechter
DRGs und Gesundheitsreform verschärfen Defizite
HAMBURG (di). DRGs und Gesundheitsreform gefährden nach Auffassung von Experten die Versorgung von Epilepsie-Patienten. Auch Spezialkliniken sind in Gefahr. "Bei allem Sparzwang muß auch gesehen werden, daß die Indikation Epilepsie nicht für eine Einordnung in DRGs geeignet ist", sagte Professor Hermann Stefan von der Uni Erlangen auf einer Veranstaltung des Unternehmens Desitin in Hamburg. Hauptgrund sind die DRG-bedingten Liegezeitverkürzungen, die eine professionelle Diagnose und medikamentöse Einstellung vieler Epilepsiepatienten nicht mehr erlaube. Dies löst nach seiner Darstellung eine Kettenreaktion aus: Spezialkliniken könnten die Versorgung nicht mehr kostendeckend erbringen, Leistungen würden zunehmend in den ambulanten Bereich verlagert, wo es zu Rationierungseffekten komme. Bei der ambulanten Behandlung von Epilepsie-Patienten seien gravierende Therapienachteile möglich, wenn vom ursprünglich verordneten Originalpräparat aus Kostengründen auf ein Generikum umgestellt werde oder neue, effektive und verträgliche Medikamente gar nicht erst eingesetzt würden, warnte Stefan. Das auf Antiepileptika spezialisierte Unternehmen Desitin sieht sich durch Stefans Einschätzung bestätigt. Epilepsie-Patienten spürten die Konsequenzen der Reform, hieß es: Sie müßten mit erhöhten Zuzahlungen und mit einer eher kostenorientierten Therapieversorgung rechnen. Besonders Patienten mit einer schwer behandelbaren Epilepsie - dies betriftt rund ein Viertel aller rund 700 000 Epilepsie-Patienten in Deutschland - seien betroffen, da die Spezialkliniken seit DRG-Einführung mit Erlöseinbußen zu kämpfen hätten. Die medikamentöse Behandlung hat zu guten Resultaten geführt: Rund 75 Prozent der Betroffenen konnten damit ein normales Leben führen. Ärzte Zeitung, 13.05.2004 KommentareFür den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |