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Ärzte verklagt, sie reden zu lange mit Patienten
Dortmund – Bei der Beratung ihrer Patienten müssen Ärzte sich kurz halten und dürfen nicht zu lange mit ihnen reden. Nach einem veröffentlichten Urteil des Sozialgerichtes Dortmund am Freitag, müssen Mediziner andernfalls mit Honorarkürzungen rechnen (Az.: S26 KA 182/99)
Das Gericht wies somit die Klage einer Allgemeinmedizinerin ab, da die Abrechnung für therapeutische Gespräche mit den Patienten um rund 275 % über dem Durchschnitt anderer Praxen lag. Die Ärztin hatte dies damit begründete, sie habe viele Patienten mit hohem Gesprächsbedarf und einen naturheilkindlichen Behandlungsschwerpunkt. Das Sozialgericht sah darin dennoch keine Besonderheiten. Dies sei trotz allem keine ausreichenden Anhaltspunkte, für einen medizinisch notwendigen Mehrbedarf an Gesprächen. KommentareFür den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
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