Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr


Datum 19.03.2005 14:42:13
Thema Behinderungen

Hallo,

wer von euch kann mir sagen was stimmt??????????????????????????

Ich habe einen Ausweis 80% G,aG,B.

So laut B müsste immer eine Begleitperson mit bei sein die ich ja eigentlich nicht benötige.
Wie ist das nun wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und dann aber jemanden brauche der meinen Rolli in Bus,Bahn.. hilft??????????????????????????????????



Kann sich das Personal darauf zurück berufen ich müsse zwecks B eine ständige Begleitung dabei haben oder müssen sie helfen wenn ich selbst in Bus,Bahn komme?????????????????????????
Denn in einem TV-Beitrag sah ich das sie helfen müssen wenn man alleine in Bus,Bahn.. käme.

Grüßle Claudi



Dieser Artikel stammt von der Webseite Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus
http://www.hydrocephalus-muenster.org

Die URL für diesen Artikel lautet
http://www.hydrocephalus-muenster.org/system/article/index.php?opnparams=VykGbwFiAWhRYgRmVGA
Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr
von manuela am 20.03.2005 18:25:28
Hallo Claudia, auch wenn du ein B in deinem Ausweiß hast, heißt das meiner Meinung nach nicht, das du immer eine Begleitperson dabei haben musst. Ich selber habe ebenfalls 100% G, aG und B in meinem Ausweis. Habe aber fast nie eine Begleitperson dabei. Das Personal kann sich meines Erachtens nicht weigern dir zu helfen. Zumal wenn du mit der Bahn fährst, dir deine Begleitperson wenig helfen kann, da dir nur das Bahnpersonal mit dem Liftwagen in die Bahn helfen kann. :wavey: :wavey: :wavey: Liebe Grüße Manuela
 

Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr
von Bluesky am 22.03.2005 17:02:23

 Hallo Manuela, danke dir für deine Antwort. Genau so wie du es schreibst seh ich es auch. Es betrifft bei mir in erster Linie den Bus. Wenn ich nun wieder in die Reha gehe möchte ich auch mal alleine einen Einkaufsbummel machen ohne imme Leute bei zu haben. Naja 2003 war das schön waren ne super Clique aber die wird sich nicht immer gleich finden. Auserdem ist es schön auch mal alleine etwas zu unternehmen. Also du glaubst die dürfen sich nicht darauf zurück berufen weil ich ein B drin stehen hab. Werde in der Reha auch noch den Sozialberater fragen der macht dort die anträge mit den Ausweisen. Grüßle Claudi

Re: Behindertenausweiß und Rechte im Straßenverkehr
von Crocodile am 25.05.2005 08:04:18
Hallo Bluesky, zu Deiner Frage habe ich ein interessantes Urteil des AG Flensburg ausfindig machen können. Hier ist der Link dazu: http://www.retina-aktuell.de/artikel/2004/4341.html Vielleicht hilft es Dir weiter, viele Grüsse Crocodile