Recht


Datum 19.04.2003 18:24:40
Thema Recht und Soziales

Hallo
kennt sich jemand mit der Einstufung beim Pflegegeld/ und oder Gutachter aus, bin (35J) nach über 25 Revisionen erstaunlicherweise lt. Gutachter wieder gesund (5 Jahre Stufe II, jetzt 0), obwohl ich vor 1/2 Jahr gerade deswegen frühverrentet worden bin, bin dankbar um jeden Tip/ link. Bin übrigens selber im AsbH- Vorstand in München aktiv, danke, habe gerade erst wieder wegen Shuntkoma eine notfallmässige Revision hinter mir, bin bei Interesse gerne zur weiteren Falldarstellung bereit Mittlerweile ein paed- gave (Kinderventil) mit Mirtke- Kammer implantiert (München- Schwabing)

Gruss Eva


Dieser Artikel stammt von der Webseite Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus
http://www.hydrocephalus-muenster.org

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Re: Recht
von Sonja am 19.04.2003 18:47:17
Hallo Eva,

Einstufungen bei HC-Erwachsenen (sofern sie nicht schwermehrfachbehindert sind) kenn ich selbst kaum. Die meisten HC-Betroffenen haben da ziemlich Pech, da oft kein körperlicher Pflegebedarf besteht. Allein Hilfen für den Haushalt (Einkauf, Hausputz, Garten, etc.) zählt für die Pflegeversicherung nicht. Ich persönlich empfinde das als Witz (siehe Buch "Störung des Gehirnwasserkreislaufs: Leben mit HC" unter Artikel: "Hydrocephalus - Homepagetip" hier im Forum.

Sofern die Betroffenen bei körperlichen Überanstrengungen Hirndruckprobleme bekommen, sind diese ja für die Gutachter nicht sichtbar (häufig werden sie ja sogar auch von den Ärzten in Frage gestellt). Ich selbst kenne das Problem nur zu gut und bekomme auch keine finanzielle Unterstützung trotz 34 Operationen (Jahrgang 1973) und Teilzeitstelle aufgrund gesundheitlicher HC-Auswirkungen.

Mir selbst bleibt da oft auch nur die körperliche Überforderung, da sich die täglichen Notwendigkeiten leider noch nicht durch Mainzelmännchen erledigen lassen. Vielleicht kennt ja ein Gutachter welche?

Sorry, für den Zynismus, aber manchmal treibt mich der Ärger über die Gegebenheiten einfach dazu.

Liebe Grüsse

Sonja :-?
 

Re: Recht
von baer am 27.04.2003 17:41:51

 Hallo Sonja,

die 25 Ops waren nur auf NCH Gebiet. anderes nicht mitgezählt, davon 22 in den letzten 31/2 Jahren da er ja wie bereits erwähnt fast 30 Jahre in Grosshadern nicht behandelt worden ist. Das was Du meinst, ist halt die Tatsache dass es halt bei dieser Erkrankung keine oder sehr wenig Vergleichsmöglichkeit gibt, bei mir wurde bereits 1969 eine starke linksseitige Gehirnschädigung infolge des nicht/ zu spät behandelnden HCs, mittlerweile auf Grund der versäumten Revisionen irreversibler Zustand, aber was stand in meinen letzten Pflegegutachten noch drin: "patientin arbeitet noch, zieht sich selbsständig an, angeblich keine Operationen hinter mit und keine Medikamention, hat alles einfach absichtlich ausser acht gelassen und war von Beruf Altenpfleger, unvorstellbar!! Habe u. a. auch schon einen bösartigen Unterleibstumor hinter mit , der aber lt. Gynäkologen auch durch den andauernden nicht abgeleiteten Liquor zustande kam/ gefördert wurde, aber selbst dieses was ich wiederum schriftlich mit Gutachten besitze, zählt nicht. Letzte Aussage, ich könne todkrank sein , aber immer noch keiner Pflegestufe bedürfen. Werde mit Unterstützung einer guten engagierten Anwältin für eine Erhöhung kämpfen, Übrigens über die ASBH wurde auch ein Ratgeber für Erwachsene herausgegeben in dem bezüglich der Pflegestufe für mein Empfinden auch alles und nichts steht.

Melde mich falls ich mehr weiss.

MfG Eva