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Kündigungsschutz
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[quote author=Bluesky1507 date=2006-03-14 19:44:12] Hi Ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar bin ich ja auf Grund des HC's zu 70% Schwerbehindert, und beim Arbeitsvertrag hat man deshalb ja einen besonderen Kündigungsschutz. Ist das auch bei einem Ausbildungsvertrag so? Bei uns soll nämlich mindestens einer gekündigt werden und ich habe natürlich Angst, dass ich es sein könnte. Danke schonmal Corinna :happy: :happy: [/quote]
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Thema im Überblick
Autor
manuela
Moderators
Wohnort: Münster
Kündigungsschutz
Geschrieben: 17.03.2006 11:34
Hallo Corinna,
so weit mir bekannt ist, besteht bei einer Schwerbehinderung von über 50 GdB ein besonderer Kündigungsschutz.
Das Schwerbehindertengesetz gewährt einen besonderen Kündigungsschutz, der neben die allgemeinen Kündigungsschutzregeln tritt. Eine Kündigung darf erst ausgesprochen werden, wenn das Integrationsamt zuvor zugestimmt hat.
Rechtsgrundlage: §§ 85 ff. SGB IX
Du kannst hier ja noch mal nachlesen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gibt es auch Broschüren zum Thema Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zum runterladen.
Liebe Grüße
Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
Bluesky1507
Mitglied
Beiträge: 91
Wohnort: Düsseldorf
Kündigungsschutz
Geschrieben: 14.03.2006 19:44
Hi
Ich habe mal wieder eine Frage.
Und zwar bin ich ja auf Grund des HC's zu 70% Schwerbehindert, und beim Arbeitsvertrag hat man deshalb ja einen besonderen Kündigungsschutz.
Ist das auch bei einem Ausbildungsvertrag so?
Bei uns soll nämlich mindestens einer gekündigt werden und ich habe natürlich Angst, dass ich es sein könnte.
Danke schonmal
Corinna