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Verlängerung des Behindertenausweises
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[quote author=anonymous date=2003-10-27 18:35:55] Hallo "Waterhead", (wie einfallsreich) an Deiner Stelle würde ich vom Versorgungsamt erst einmal die Unterlagen anfordern -(Feststellungsbescheid) aus dem die Grundlage der damaligen Begutachtung hervorgeht. Manchmal findet man darin, dass keine weitere Begutachtung stattfindet, so dass die Verlängerung nur noch eine Formsache ist. Wenn dem nicht so ist, wird man entweder zum Amtsarzt des Verosorgungsamtes geschickt (der nicht selten nach den sichtbaren Einschränkungen urteilt) oder es wird nach Aktenlage ohne Gutachten entschieden. Je nachdem wie lange die 100 % gelten, darf das Versorgungsamt aber ohne weiteres nicht extrem runterstufen. Am besten Du erkundigst Dich auch mal beim VDK. Die haben Juristen, die in solchen Angelegenheiten beraten. Örtliche Adressen findest Du unter [url=http://www.vdk.de]www.vdk.de[/url] Grüße Sonja :wavey: [/quote]
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Autor
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Verlängerung des Behindertenausweises
Geschrieben: 27.10.2003 18:35
Hallo "Waterhead", (wie einfallsreich)
an Deiner Stelle würde ich vom Versorgungsamt erst einmal die Unterlagen anfordern -(Feststellungsbescheid) aus dem die Grundlage der damaligen Begutachtung hervorgeht. Manchmal findet man darin, dass keine weitere Begutachtung stattfindet, so dass die Verlängerung nur noch eine Formsache ist. Wenn dem nicht so ist, wird man entweder zum Amtsarzt des Verosorgungsamtes geschickt (der nicht selten nach den sichtbaren Einschränkungen urteilt) oder es wird nach Aktenlage ohne Gutachten entschieden. Je nachdem wie lange die 100 % gelten, darf das Versorgungsamt aber ohne weiteres nicht extrem runterstufen. Am besten Du erkundigst Dich auch mal beim VDK. Die haben Juristen, die in solchen Angelegenheiten beraten. Örtliche Adressen findest Du unter
www.vdk.de
Grüße
Sonja
Waterhead
Neuer Gast
Registriert: 27.10.2003
Beiträge: 1
Verlängerung des Behindertenausweises
Geschrieben: 27.10.2003 11:50
Ich habe seit meiner Geburt einen HC und einen Behindertenausweis mit GdB 100.
Im Ausweis habe ich unter anderem ein B (Begletperson).
Nun ist bald wieder eine Verlängerung fälig. Diese habe ich bislang mit meiner Mutter durchgezogen. Da ich demnächst von zu Hause ausziehen möchte, und meine Eltern ja auch nicht unsterblich sind, muss ich eine Verlängerung wohl irgendwann ohne Hilfe beantragen.
Dazu zwei Fragen.
1. Wenn ich nun allein hingehe, wird mir dann das B gestrichen.
2. Hat das dann auch eine Herabstufung des GdB zur Folge.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mit dieser Thematik Erfahrung hätte und mir hier im Forum schreiben würde.
Vielen Dank und alles Gute