Autor | Mone |
Datum | 21.08.2002 11:00 |
Beiträge: | Hallo !
Unsere Tochter wird im Feb. o3 sechs Jahre alt, somit also schulpflichtig. Der HC ist seit Geburt, mit 2 Jahren erkannt und mit 3 erst Ventil- versorgt. Dadurch ist sie in ihrer Entwicklung zurück (nicht geistig Behindert). Sie ist im I-Kindergarten, erhält dort Ergo, Krankengym. und Logo. Wir wollen sie noch gern 1 J. zurück stellen lassen. Uns wurde eine Entwicklungsüberprüfung angeraten. Was passiert da? Was muß sie alles machen? Wie lange dauert so eine Prüfung? Wird sie da wohlmöglich "abgestempelt"? Es wäre super, wenn mir dazu jemand etwas schreiben könnte! Danke, Gruß Mone |
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