Autor | CarstenP |
Datum | 27.03.2003 13:50 |
Beiträge: | Hallo Katja, hallo Kerstin,
auch mit einem Grad von 30 könntest Du beim Arbeitsamt beantragen, Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Du müsstest hierfür belegen, dass Du ohne die Gleichstellung Deinen Arbeitsplatz nicht behalten könntest. Mit der Gleichstellung hast Du dann den gleichen Schutz wie Schwerbehinderte. Die Frage nach einer Schwerbehinderung in Vorstellungsgesprächen muss leider immer noch richtig beantwortet werden, so sieht es zumindest das Bundesarbeitsgericht. Auch wenn immer mehr Professoren der Meinung sind, dass mit der Änderung des Grundgesetzes in Artikel 3 und dem neuen SGB IX, in dem der Schwerbehindertenschutz jetzt geregelt ist, die Frage nun unzulässig sei. Hoffentlich ändert das BAG seine Auffassung bald. Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ungefragt ist die Schwerbehinderung nur dann zu erwähnen, wenn die geforderte Tätigkeit nicht geleistet werden kann. Hat also die Schwerbehinderung auf die Arbeitsleistung keine Auswirkungen, wie es bei Dir Kerstin der Fall zu sein scheint, so muss dem zukünftigen Arbeitgeber ungefragt nichts mitgeteilt werden. Nur wenn er fragt, muss man es ihm leider sagen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er nachträglich den Arbeitsvertrag anfechtet und damit rückgängig macht. Solange man einen Arbeitsplatz sucht, sollte man sich also überlegen, den Antrag lieber noch nicht zu stellen. Das war zumindest bei mir der Grund. Der HC trat bei mir erst mit 22 Jahren auf. Da ich mich gesund fühle und im normalen Alltag keine Einschränkungen habe, würde ich wahrscheinlich eh nicht über die üblichen 30 Prozent kommen. Alles Gute, Carsten |
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