Autor | anonymous |
Datum | 22.02.2008 11:44 |
Beiträge: | Hallo Constanze,
es gibt verschiede Vorteile beim Schwerbehindertenausweis. Diese sind von den festgestellten Merkzeichen und vom Grad der Behinderung abhängig. Es gibt folgende Nachteilsausgleiche: • arbeitsrechtliche Vergünstigungen (z.B. besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch) • steuerrechtliche Ausgleiche • Parkerleichterungen • Unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche wären die jeweiligen Ämter und Behörden zuständig. Für Parkerleichterung, Befreiung der Rundfunkgebühr und der unentgeltlichen Beförderungen wäre das Versorgungsamt zuständig. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten besondere Preisnachlässe für Menschen mit Behinderungen an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Aber – es können auch Nachteile auftreten: Ein Schwerbehindertenausweis kann die Arbeitssuche erschweren, wenn der Arbeitgeber sich vor der Einstellung eines Schwerbehinderten scheut. Bewirbt man sich auf Stellen, bei denen Schwerbehinderte bevorzugt werden, kann der Besitz dieses Ausweises wiederum hilfreich sein. Denn auch der Arbeitgeber kommt in den Genuss von Zuschüssen und anderen vorteilhaften Zuwendungen. Soweit ich weiß kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, man muss aber nicht. Sonst sie auch mal auf der Homepage rechtspraxis.de oder vdk.de nach. |
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