Autor | Michaela |
Datum | 09.03.2008 16:40 |
Beiträge: | Hallo Maike
Nun erstmal Herzlich willkommen. Also wenn man als HC Patient sich beim Versorgungsamt einen ANtrag stellt wird es Gepfüft ob man Schwebehindert ist oder nicht. wenn der GDB ( Grad der Behinderung) unter 50 % ist bekommst du keinen Ausweis, kannst dich aber Gleichstellen lassen, was sich im Job Auswirkt. Wenn du einen Shunt verorgetn HC hast stehen dir 30 % zu alles weiter liegt dann an den Beiträchtigungen und wie stark diese sind. BZW ob noch andere erkrankungen eine rolle spielen. Wenn du einen SBA (Schwerbehindertenausweis) hast MUST du dieses beim Vorstellungsgespräch sagen. da der CHef vom staat unterstzützunge bekommen kann wenn er einen SB Menschen einstellt. Auch bekommst du dann ja die 5 Tage mehr Urlaub und den Besonderenkündigungsschutz. Ich habe das Problem auch das ich in meiner Leistung so wie in meiner aufnahme Kraft ein geschränkt bin und längerbrauch als andere. HOffe ich konnte dir etwas helfen. Ciao Michaela PS: meld dich wenn du noch fragen hast. |
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