Autor | dinia |
Datum | 20.06.2006 12:21 |
Beiträge: | Hallo Rita!
Schon zu Beginn meiner Ausbildung (mit 16 J.) hatten meine Eltern für mich mich eine Anwartschaft bei einer privaten Versicherung abgeschlossen. Ich habe hier monatlich einen Beitrag bezahlt, dafür, dass sie mich dann beim Ausscheiden aus dem Beruf in die Krankenversicherung übernehmen. Aufgrund dieses Vertrages mussten sie mich jetzt nehmen. Eine spezielle Zusatzversicherung bekomme ich durch die Krankheit jetzt auch nicht mehr. Die Übernahme in die Privatkasse war nur durch das Bestehen der Anwartschaft möglich. Ich bin jetzt zu 70 Prozent beihilfeberechtigt (als Beamtin) und 30 Prozent privat versichert. Mein Chef erklärte mir, dass es nur eine Berentung auf Dauer gibt, aber es besteht eine Möglichkeit, mich wieder in den Beruf zurückzuholen, wenn es mir deutlich besser geht. In drei Jahren wird nochmal geprüft, ob ich wieder arbeiten kann. Meinem Schwerbehindertenvertreter ist allerdings kein einziger Fall bekannt, bei dem die Rückholung geklappt hätte. Wer berentet wurde, blieb dies auch. Viele Grüße Tina |
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