Autor | anonymous |
Datum | 15.11.2006 17:59 |
Beiträge: | Hallo Mathias,
ich denke das du deinen AG über Deine Behinderung aufgeklärt hast war sehr gut, denn dadurch hast du auch gewisse Vorteile, wie z.B. 5 Tage Zusatzurlaub oder aber auch ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu ist der AG verpflichtet. Ich selbst habe einen GdB von 50% und habe meinen Vorgesetzten mündlich darüber informiert. Daraufhin wollte er lediglich eine Kopie meines Ausweises. Hoffe Dir duch meine Antwort helfen zu können, wünsche Dir alles Gut. Gruß Enrico |
Diese Seite drucken Diese Seite schließen |
Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus |
http://www.hydrocephalus-muenster.org/ |