Autor | anneg |
Datum | 24.07.2007 17:44 |
Beiträge: | Hallo,
soweit ich informiert bin, muss man dem Arbeitgeber nur von dem Schwerbehindertenausweis erzählen, wenn er danach fragt. Allerdings: Solange dein Arbeitgeber jedoch nichts von dem SBA weiss, kannst du auch die damit verbundenen Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen, wie z.B. mehr Urlaubstage, verlängerter Kündigungsschutz, etc. LG, Anne |
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