Autor manuela
Datum 11.01.2005 08:14
Beiträge: Hallo Corinna,

Zitat:
dass man bei einer chronischen Krankheit (mit einem Schwerbehindertenausweis von 70% und mehr) keine Praxisgebühr zahlen muss.


das ist leider nicht richtig. Bei der chroniker Regelung brauchst du nur 1% deiner Belastungsgrenze zahlen brauchst. Nach erreichen deiner Belastungsgrenze schickst du deine Quittungen zu deiner Krankenkasse. Danach bist du für den Rest des Jahres befreit.

Ob du allerdings unter die chroniker Regelung fällst, hängt viel von deinem Hausarzt ab. Der muß dir bescheinigen, das du unter der chroniker Regelung fällst.




Liebe Grüße Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler begangen: Ein Attentat auf sich selbst.


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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