Autor anonymous
Datum 30.04.2005 11:28
Beiträge: Hallo Bluesky,

ich habe seit 1986 den Führerschein. Beim Antrag habe ich es aus versicherungstechnischen Gründen angegeben. Der Amtsarzt vom Landratsamt hatte die Zulassung zur Führerscheinprüfung genehmigt.

Ich habe aber auch schon gehört, dass es so Auflagen gibt wie z. B. maximal 100 km/h oder Zeitlimits die mit Fahrtenbuch belegt werden müssen. Es kommt wohl auf den Schweregrad an.

Aber ich denke dass jeder HC'ler eh so vernünftig ist und sich nicht ans Steuer setzt wenn es ihm schlecht geht.

Schönes Wochenende

MIMMI


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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