Autor | anonymous |
Datum | 18.05.2005 13:45 |
Beiträge: | Hallo zusammen!
Soweit ich weiß bekommt man erst die Möglichkeit sich im Umkreis von 50 km kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zubewegen wennn man im Schwerbehindertenausweis einen Buchstaben vom Versorgungsamt eingetragen bekommen hat. (B, G usw) Ausserdem muss man eine Wertmarke beim Versogungsamt kaufen kostet 60 Euro für ein Jahr. Ich selber habe einen Ausweis mit 60 % ohne Buchstaben und muß daher die Kosten für Bahn und Bus selber tragen. Ab 70 % Schwerbehinderung bekommt man von der Bahn die Bahncard zum halben Preis MfG Markus öff |
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