Autor | manuela |
Datum | 23.09.2005 15:55 |
Beiträge: | ![]() ich denke doch, dass dies ausreichend ist. Zumal du deinen Arbeitgeber auch nur informieren müsstest, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Wenn Du keinen Ausweis besitzt, bist du prinzipiell auch nicht verpflichtet überhaupt etwas zu erwähnen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
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