Autor | Sam_Hain |
Datum | 23.09.2005 08:27 |
Beiträge: | Hallo zusammen,
habe meinem Arbeitgeber schriftlich über den Grad meiner Behinderung aufgeklärt (mit Kopie vom Versorgungsamt). Hätte ich das per Einschreiben tun müssen, oder sollte ich von ihm ein "zur Kenntnis genommen" bekommen??? er kann das schreiben ja auch in den Schredder legen vielen dank schon mal mfg aus nrw der matthias |
Diese Seite drucken Diese Seite schließen |
Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus |
http://www.hydrocephalus-muenster.org/ |