Autor | anonymous |
Datum | 02.02.2008 11:37 |
Beiträge: | Hallo Lukas,
laut Gutachterichtlinien wird der HC grundsätzlich erst mit einem GdB von 30 bewertet. Dann gibt es noch eine Einteilung in niedriger, mittelschwerer und hoher Einschränkung der Hirnleistungsfähigkeit. Darüber, wie die Hirnleistungsfähigkeit überhaupt definiert wird, schweigt man sich aber aus. Letztlich kommt es meines Erachtens, bei dem zuletzt ergebenden GdB, aber darauf an, welche weiteren Gesundheitlichen Probleme wie z.B. Sehbehinderung, Halbseitenlähmung, Epilepsie, etc. vorliegen. Problem dürfte auch sein, dass die Einstufungen häufig nach der Sichtbarkeit von Behinderungen ablaufen. Aber probieren würde ich es an deiner Stelle schon. Mehr als ablehnen können sie ja nicht. |
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