Autor anonymous
Datum 21.12.2004 11:57
Beiträge: Halllo Jens,

sofern Du noch nicht gearbeitet hast, aber dennoch als voll erwerbsgemindert eingestuft wird, hast Du ggf. Anspruch auf die Grundsicherung. Frag doch einfach mal bei einer BFA-Beratungsstelle nach.

Grüsse
Sonja


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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