Autor | anonymous |
Datum | 21.12.2004 11:57 |
Beiträge: | Halllo Jens,
sofern Du noch nicht gearbeitet hast, aber dennoch als voll erwerbsgemindert eingestuft wird, hast Du ggf. Anspruch auf die Grundsicherung. Frag doch einfach mal bei einer BFA-Beratungsstelle nach. Grüsse Sonja |
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