Autor anonymous
Datum 01.10.2003 14:17
Beiträge: Hallo Zusammen,

in den Gutachterrichtlinien wird ein Hydrocephalus mit einem GdB von 30 angegeben. Letztlich kommt es bei dem endgütligen GdB aber darauf an, welche weiteren Probleme wie z.B. Sehbehinderung, Halbseitenlähmung, Epilepsie, etc. vorliegen. Problem für viele dürfte hier sein, dass die Einstufung häufig nach der Sichtbarkeit von Behinderungen oder nach Behinderungssymbolen abläuft. So zählt es z.B. absolut nicht, ob man aufgrund der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann oder viele Operationen aufgrund von Shuntkomplikationen hatte.

Mir ist es vor einigen Jahren passiert, dass man versucht hat, mich von ursprünglich 100 % auf 40 runterzustufen. Die "Begründung" lautete wie folgt: "GdB angemessen? Ja! Behinderung ggf. äußerlich sichtbar? Nein! (handschriftlich)." Soweit zur Vorgehensweise des Versorgungsamtes. Letztlich bin ich dann bei einem GdB von 70 gelandet. Leider hatte ich selbst damals Pech mit der Beratung beim VdK. Versuchen sollte man es aber auf jeden Fall. Wichtig ist aber auch, dass man vorher mit seinem behandelnden Arzt darüber spricht, denn der wird oft aufgefordert dazu Stellung zu nehmen. Häufig neigen nämlich auch diese dazu, bei Betroffenen, denen man äußerlich nichts ansieht, vorliegende Einschränkungen wie z.B. geringe körperliche und mentale Belastbarkeit runterzuspielen, weil sie den Alltag der Betroffenen nicht miterleben und ihnen deshalb oft eine Vorstellung von den Auswirkungen fehlt.

Viele Grüße

Sonja


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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