Autor | anonymous |
Datum | 28.10.2003 18:09 |
Beiträge: | Hallo Stoffel!
Danke für deinen Beitrag. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer, dass behinderungsspezifische "Hilfsmaßnahmen" wie Arbeitszeitverlängerungen bei schriftl. Prüfungen oder Härtefallanträge bei der Studienplatzvergabe dem obigen Beitrag zufolge auch keine Berechtigung hätten. Mal ehrlich, wer ist unglücklich, wenn man ihm hilfreich unter die Arme greift? Viele Grüße Sabine |
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