Autor anonymous
Datum 27.10.2003 18:35
Beiträge: Hallo "Waterhead", (wie einfallsreich)

an Deiner Stelle würde ich vom Versorgungsamt erst einmal die Unterlagen anfordern -(Feststellungsbescheid) aus dem die Grundlage der damaligen Begutachtung hervorgeht. Manchmal findet man darin, dass keine weitere Begutachtung stattfindet, so dass die Verlängerung nur noch eine Formsache ist. Wenn dem nicht so ist, wird man entweder zum Amtsarzt des Verosorgungsamtes geschickt (der nicht selten nach den sichtbaren Einschränkungen urteilt) oder es wird nach Aktenlage ohne Gutachten entschieden. Je nachdem wie lange die 100 % gelten, darf das Versorgungsamt aber ohne weiteres nicht extrem runterstufen. Am besten Du erkundigst Dich auch mal beim VDK. Die haben Juristen, die in solchen Angelegenheiten beraten. Örtliche Adressen findest Du unter www.vdk.de

Grüße
Sonja


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Dieser Artikel kommt von: Die Welt der Medizin und des Hydrocephalus

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