Autor | anonymous |
Datum | 08.09.2003 15:03 |
Beiträge: | Hallo Hasekami,
sofern Ihr keine Probleme habt, Eure Tochter auf die Regelschule zu schicken, würde sich der Ausweis im Kindes- und Jugendalter wohl eher nicht negativ auswirken. Was später den Beruf angeht, ist man nur verpflichtet die Existenz eines Schwerbehindertenausweises zu nennen, wenn sich die Behinderung auf den beruflichen Alltag auswirken würde. Auch ohne Schwerbehindertenausweis dürfte man Erkrankungen, die sich auf den Arbeitsalltag auswirken nicht verschweigen. Das könnte ein fristloser Kündigungsgrund sein. In bezug auf Arbeitgeber besteht allerdings immer die Angst, das jemand mit einem Schwerbehindertenausweis nicht kündbar ist. Das stimmt aber nur für unbefristete Arbeitsverträge und nicht für die Probezeit oder befristete Arbeitsverträge. Insofern kann sich die Fehlinformation der Arbeitgeber auf das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises auch negativ auswirken und bedarf auf jeden Fall einer sachlichen Aufklärung. Sofern Dein Kind den Shunt benötigt, würde ich eher einen Ausweis beantragen. Letztlich kann der Shunt immer versagen und es dadurch dann eben doch zu krankheitsbedingten Fehlzeiten oder Einschränkungen kommen. Ich persönlich würde deshalb auch immer versuchen, offen mit der Thematik umzugehen, denn nur Lehrer, Arbeitgeber, etc, die das Handicap akzeptieren und damit umzugehen wissen, werden auch im Ernstfall nicht negativ eingestellt sein. Sie haben aber dadurch die Chance, sich auch damit auseinanderzusetzen, was sie sonst nicht hätten. Viele Grüsse Sonja |
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