Autor | manuela |
Datum | 09.10.2004 14:41 |
Beiträge: | ![]() wenn du unter Folgeschmerzen Kopfschmerzen oder Schwindel und dergleichen meinst, werden diese meines Wissens nicht aufgeführt. Es sei denn, dass die Kopfschmerzen chronisch sind, aber dies muss ein Arzt feststellen. Aber geh mal auf Behinderung und Ausweis Hier ist unter anderem ein Antragsvordruck mit den jeweiligen Erklärungen abgedruckt. Ich hoffe, das dir das ein wenig weiter hilft! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
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