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manuela
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Medizinbereich für Interessierte
Neurochirurgie
Führerschein und HC
Autor
Führerschein und HC
Bluesky1507
Mitglied
Beiträge: 91
Wohnort: Düsseldorf
Geschrieben: 28.04.2005 22:35
Hallo noch mal
Und zwar mache ich jetzt gerade meinen Führerschein.
Auf dem Antrag für das Straßenverkehrsamt ist die Frage nach Krankheiten, als Beispiel steht da
Diabetes
, Epilepsie etc..
Hätte ich, wegen dem HC, ja ankreuzen müssen???
Ich habe nein angekreuzt, weil die Frau vom Straßenverkehrsamt nur nach den oben genannten Krankheiten gefragt hat.
War das vielleicht ein Fehler?
Was kann denn wenn beim Autofahren passieren???
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Bye Corinna
manuela
Moderators
Wohnort: Münster
Geschrieben: 29.04.2005 21:41
Hallo Corinna,
Ich kann dir nicht genau sagen, ob du bei dem Antrag die Frage nach den Krankheiten ankreuzen musstest. Da ich selber keinen Führerschein habe und auch nicht machen dürfte.
Zitat:
Was kann denn wenn beim Autofahren passieren???
Bei der Epilepsie könnte man einen
Anfall
bekommen und dabei einen Unfall bauen. Bei
Diabetes
einen Zuckerschock.
Beim HC könntest du Hirndruck, plötzliche Sehstörungen, Schwindel usw. bekommen. Wenn man aber vorsichtig ist und bei den ersten Anzeichen das Auto stehen lässt, denke ich, dass dies kein Hindernis sein dürfte.
Liebe Grüße
Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
[Sam79]
Neuer Gast
Registriert: 16.01.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Bad Berleburg
Geschrieben: 30.04.2005 10:47
Hallo Corinna,
ich bin auch begeisterter Autofahrer.
In meiner letzten Reha hatten Wir auch dieses Thema, meine Therapeuten meinten
zu mir, da ich Bewegungs- Schwindel habe, d.h. wenn ich mich nach vorne über beuge
oder in die Hocke gehe und wieder aufstehe, meinten die ich solle den F.schein
abgeben. Mein Neurologe meinte aber das muss ich nicht, und hat das auch mit der
Klinik abgeklärt.
Gruss
Manuel
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 30.04.2005 11:28
Hallo Bluesky,
ich habe seit 1986 den Führerschein. Beim Antrag habe ich es aus versicherungstechnischen Gründen angegeben. Der Amtsarzt vom Landratsamt hatte die Zulassung zur Führerscheinprüfung genehmigt.
Ich habe aber auch schon gehört, dass es so Auflagen gibt wie z. B. maximal 100 km/h oder Zeitlimits die mit Fahrtenbuch belegt werden müssen. Es kommt wohl auf den Schweregrad an.
Aber ich denke dass jeder HC'ler eh so vernünftig ist und sich nicht ans Steuer setzt wenn es ihm schlecht geht.
Schönes Wochenende
MIMMI
beetlejuice
Neuer Gast
Registriert: 24.02.2006
Beiträge: 4
Geschrieben: 27.02.2006 14:55
Ist zwar schon ein bisschen älter das Thema,
aber ich hab vor 3 Jahren auch NEIN angekreuzt....
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