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Autor
Arbeitgeber
Sam_Hain
Neuer Gast
Registriert: 16.07.2002
Beiträge: 10
Geschrieben: 23.09.2005 08:27
Hallo zusammen,
habe meinem Arbeitgeber schriftlich über den Grad meiner
Behinderung
aufgeklärt (mit Kopie vom Versorgungsamt). Hätte ich das per Einschreiben tun müssen, oder sollte ich von ihm ein "zur Kenntnis genommen" bekommen???
er kann das schreiben ja auch in den Schredder legen
vielen dank schon mal
mfg aus nrw
der matthias
manuela
Moderators
Wohnort: Münster
Geschrieben: 23.09.2005 15:55
Hallo Matthias,
ich denke doch, dass dies ausreichend ist. Zumal du deinen Arbeitgeber auch nur informieren müsstest, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Wenn Du keinen Ausweis besitzt, bist du prinzipiell auch nicht verpflichtet überhaupt etwas zu erwähnen.
Liebe Grüße
Manuela
Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.
Sonja
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 26.09.2005 09:13
Hallo Matthias,
wenn Du Probleme mit Deinem Arbeitgeber hast, kannst Du Dich auch an den Berufsbegleitenten Dienst des Integartionsfachdienstes wenden. Unter
www.bag-ub.de
findest Du den Dienst in Deiner Nähe.
Viele Grüsse
Sonja
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 15.11.2006 17:59
Hallo Mathias,
ich denke das du deinen AG über Deine
Behinderung
aufgeklärt hast war sehr gut, denn dadurch hast du auch gewisse Vorteile, wie z.B. 5 Tage Zusatzurlaub oder aber auch ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu ist der AG verpflichtet.
Ich selbst habe einen GdB von 50% und habe meinen Vorgesetzten mündlich darüber informiert. Daraufhin wollte er lediglich eine Kopie meines Ausweises.
Hoffe Dir duch meine Antwort helfen zu können,
wünsche Dir alles Gut.
Gruß Enrico
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