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Moderiert von: stefan, manuela
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Medizinbereich für Interessierte
     Hydrocephalus
     Kündigungsschutz

Autor Druckerfreundliche DarstellungKündigungsschutz
Bluesky1507
Mitglied

Beiträge: 91
Wohnort: Düsseldorf


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ICQ
Geschrieben: 14.03.2006 19:44

Hi
Ich habe mal wieder eine Frage.
Und zwar bin ich ja auf Grund des HC's zu 70% Schwerbehindert, und beim Arbeitsvertrag hat man deshalb ja einen besonderen Kündigungsschutz.
Ist das auch bei einem Ausbildungsvertrag so?
Bei uns soll nämlich mindestens einer gekündigt werden und ich habe natürlich Angst, dass ich es sein könnte.

Danke schonmal

Corinna



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manuela
Moderators
Wohnort: Münster


Sende eine Private Nachricht an manuela Besuche die Homepage von manuela
ICQ
Geschrieben: 17.03.2006 11:34

Hallo Corinna,

so weit mir bekannt ist, besteht bei einer Schwerbehinderung von über 50 GdB ein besonderer Kündigungsschutz.

Das Schwerbehindertengesetz gewährt einen besonderen Kündigungsschutz, der neben die allgemeinen Kündigungsschutzregeln tritt. Eine Kündigung darf erst ausgesprochen werden, wenn das Integrationsamt zuvor zugestimmt hat.
Rechtsgrundlage: §§ 85 ff. SGB IX


Du kannst hier ja noch mal nachlesen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH)

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gibt es auch Broschüren zum Thema Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zum runterladen.





Liebe Grüße
Manuela

Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.



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