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Moderiert von: stefan, manuela
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Die Sprechstunde
     Hydrocephalus Team Sprechstunde
     Shuntverschluss

Autor Druckerfreundliche DarstellungShuntverschluss
anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 04.07.2007 12:24

Ich bin im Krankenhaus, nachdem ich 1 Woche im Shuntbereich Kopfschmerzen habe.
Nun habe ich Angst, daß ich nach 8 Jahren wieder einen neuen Shunt brauche.
Auserdem will ich fragen, wer hat eine Ahnung von Vollmachten??
Verschiedene Ärzte haben meiner Frau empfohlen, eine Generalvollmacht zu übernehmen.
Mein Gedächtniszustand ist immer komplizierter. Ich bringe immer mehr durcheinander, kann mich an geschehnisse nicht mehr so recht erinnern.

Bitte helft mir und meiner Frau, um eine richtige Entscheidung zu trefen.


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manuela
Moderators
Wohnort: Münster


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ICQ
Geschrieben: 07.07.2007 10:34

Hallo Claudio,

sorry, dass ich jetzt erst antworte. Was genau möchtest du denn davon genau wissen? Außer einer Generalvollmacht gibt es noch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht und Patientenverfügung.

Soll eine einzige Person deines Vertrauens mit allen Aufgaben betraut werden, die sonst in Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht getrennt sind, so kann eine Generalvollmacht erteilt werden. In dieser Vollmacht sollten alle Einzelheiten, genau wie in den einzelnen Dokumenten, genauestens festgehalten werden. Beratung und Beurkundung durch einen Notar wird empfohlen.

Generalvollmacht
Für den Fall, dass man handlungs- oder entscheidungsunfähig wird, kann jeder mit einer Vollmacht eine oder mehrere Personen seines Vertrauens ermächtigen, bei Rechtsgeschäften und in allen Angelegenheiten der Vermögenssorge die Interessen des Vollmachtgebers entsprechend seinem Willen wahrzunehmen. Erstreckt sich eine solche Vollmacht auf alle Vermögensangelegenheiten, spricht man von einer “Generalvollmacht”. Soll der Bevollmächtigte die Interessen des Vollmachtgebers auch in besonders sensiblen persönlichen Angelegenheiten (z.B. Entscheidungen über medizinische Behandlung und Unterbringung) wahrnehmen können, muss eine entsprechende Vollmacht (sog. Vorsorgevollmacht) diese Aufgaben ausdrücklich umfassen.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man einer anderen Person aber im strengen Wortsinne “Macht” über das eigene Leben. Wichtig ist daher eine sorgfältige Formulierung der Vollmacht, damit der Bevollmächtigte nur so viel “Macht” erhält, wie der Vollmachtgeber ihm für Notfälle auch wirklich geben will. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit rechtswirksam widerrufen kann. Vor allem aber sollte man eine umfassende Vollmacht nur einer Person geben, zu der man volles Vertrauen hat.

Betreuungsverfügung
Das neue Betreuungsrecht verbietet seit 1992 eine Entmündigung und eine Vormundschaft von Erwachsenen. In einem vom Vormundschaftsgericht durchzuführenden Verfahren wird mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens geprüft, ob eine Betreuung erforderlich ist. Damit der Betreuer auch die Person deines Vertrauens ist, solltest du frühzeitig an eine Betreuungsverfügung denken. Ein Betreuer ist nicht notwendigerweise die Person, die dich pflegt und versorgt. Der Betreuer hat vielmehr die Aufgabe, dich im Hinblick auf bestimmte Aufgaben zu vertreten. Deshalb ist es wichtig, in einer Betreuungsverfügung die genauen Aufgabengebiete festzulegen, um die sich der jeweilige Betreuer kümmern soll, z.B. Finanzen, Versicherungen, Auswahl eines Pflegeheims etc.

Patientenvollmacht
Die Patientenvollmacht ist eine Vollmacht, in der der Vollmachtgeber seine Vertrauensperson mit seinen besonderen Wünschen auf ein würdiges Lebensende vertraut macht und ihn in dieser Vollmacht ermächtigt, diesen Wünschen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern Geltung zu verschaffen.

Patientenverfügung
Bei einer Patientenverfügung kannst du im voraus für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit deinen Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlungniederlegen, ob z.B. lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Normalerweise werden in den Krankenhäusern alle Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, eingesetzt, um das menschliche Leben zu verlängern. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie dies in einer Patientenverfügung ausdrücklich erklären. Dann muss sich der behandelnde Arzt danach richten.
Eine Patientenverfügung sollte im Abstand von sechs Monaten durch Ihre Unterschrift, und die Unterschrift einer Vertrauensperson erneuert werden. Das stellt sicher, dass die Verfügung akzeptiert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie eine Gesundheitsvollmacht ausstellen für eine Person Ihres Vertrauens. Sie kann dann im Zweifelsfall Ihren Willen an Ihrer Stelle vertreten.

Lies dir sonst auch mal die diese Links der
Alzheimerinfo,
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG,
Altenpflege-Ratgeber,
medizinfo
oder auch
ein Beispiel einer Generalvollmacht
Amtsgericht Soest ,
Patientenverfuegungen,
aerztekammer-hamburg
durch.
Wünsche euch sehr viel Kraft und dir noch eine gute Besserung.





Liebe Grüße
Manuela

Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler
begangen: Ein Attentat auf sich selbst.



[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: manuela am 07.07.2007 10:38 (Originaldatum 07.07.2007 10:34) ]

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