Hallo liebe Leserinnen und Leser,
zum 1.1.03 ist das neue Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Es bietet vor allen Dingen Menschen mit
Behinderung und Alten, die in den Bereich der Sozialhilfe fallen, eine Alternative. Bei der Grundsicherung werden Eltern u. Kinder nicht mehr zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht mehr als 100.000 € verdienen. Für Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaften besteht allerdings nach wie vor gegenseitige Unterhaltspflicht.
Auf der Homepage des LVR (Landschaftsverband Rheinland) findet man jetzt zwei Merkblätter mit folgenden Untertiteln:
Auswirkungen des GSiG für Beschäftigte in Werkstätten, die keine vollstationäre Hilfe erhalten
Auswirkungen des GSiG für Personen, die stationäre Eingliederungshilfe vom LVR erhalten
Infos und Beratung erhält man auch bei den Rentenversicherungsträgern und Sozialhilfeträgern.
Herzliche Grüsse
Sonja