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Hydrocephalus

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     Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Autor Druckerfreundliche DarstellungWiderspruch Schwerbehindertenausweis
Monnis
Neuer Gast

Registriert: 30.09.2003
Beiträge: 1
Wohnort: Köln
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Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 30.09.2003 17:56

Hallo,
ich hatte vor zwei Jahren eine Hirnblutung und bin seitdem aufgrund eines Hydrocephalus Shuntträgerin.
Vor einem Jahr wurde mir ein Grad der Behinderung von 50 zugestanden, nach nochmaliger Prüfung des Versorgungsamtes sind es jetzt nur noch 30%, obwohl sich an meinem Gesundheitszustand nichts gebessert hat (glücklicherweise auch nichts verschlechtert).
Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen, da sich sonst Nachteile im Arbeits-/Steuerrecht ergeben.
Hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Monnis


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rivo
Neues Mitglied

Registriert: 06.09.2002
Beiträge: 58
Wohnort: Alfter


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Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 01.10.2003 08:36

Hallo Monnis,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass man beim Versorgungsamt hartnäckig bleiben muss, wenn man was erreichen will. Ich finde es ein Unding, dass das Versorgungsamt ohne Ansehen der Person einfach entscheidet, den Grad der Schwerbehinderung herabzusenken und dies, obwohl sich nichts verbessert hat. Bei mir haben die nach der letzten OP auch einfach beschlossen, dass sich ja nichts verschlechtert habe und es aufgrund dessen bei den 60 Prozent bleiben soll. Aber zumindest habe ich noch die 60. Deinen Fall würde ich jedoch als schwerwiegender einstufen und daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie man dann auf 30 runtergehen kann. Also bleibe dran und leg Widerspruch ein und wenn dies nicht fruchtet , nochmal Widerspruch. Ich habe auch von anderen gehört, wenn diese einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, kam auch erst eine Ablehnung, jedoch auf den Widerspruch hin aber doch die Einstufung mit einer MdB.
Viele Grüße und viel Erfolg weiterhin
Rita

P.S. solltest Du noch Fragen haben. Meine E-Mail: rita.volkwein@bmwa.bund.de


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 01.10.2003 10:35

Hallo Monnis!

Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit dem Versorgungsamt,
allerdings ging es um eine Höherstufung.

Ich kann dir nur den guten Rat geben, geh zum VdK
lass die für dich Einspruch erheben. Denn die kennen sich bei
solchen Sachen bestens aus. Als Sozialverband haben Sie auch eine
ganz andere Lobby, als du als einezel Person. Das kostet dich einen
Unkostenbeitrag von ca. 5 Euro (zu meiner Zeit 10 DM).

Ich wünsch dir viel Glück!
MFG
Manfred


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 01.10.2003 14:17

Hallo Zusammen,

in den Gutachterrichtlinien wird ein Hydrocephalus mit einem GdB von 30 angegeben. Letztlich kommt es bei dem endgütligen GdB aber darauf an, welche weiteren Probleme wie z.B. Sehbehinderung, Halbseitenlähmung, Epilepsie, etc. vorliegen. Problem für viele dürfte hier sein, dass die Einstufung häufig nach der Sichtbarkeit von Behinderungen oder nach Behinderungssymbolen abläuft. So zählt es z.B. absolut nicht, ob man aufgrund der Behinderung nur noch Teilzeit arbeiten kann oder viele Operationen aufgrund von Shuntkomplikationen hatte.

Mir ist es vor einigen Jahren passiert, dass man versucht hat, mich von ursprünglich 100 % auf 40 runterzustufen. Die "Begründung" lautete wie folgt: "GdB angemessen? Ja! Behinderung ggf. äußerlich sichtbar? Nein! (handschriftlich)." Soweit zur Vorgehensweise des Versorgungsamtes. Letztlich bin ich dann bei einem GdB von 70 gelandet. Leider hatte ich selbst damals Pech mit der Beratung beim VdK. Versuchen sollte man es aber auf jeden Fall. Wichtig ist aber auch, dass man vorher mit seinem behandelnden Arzt darüber spricht, denn der wird oft aufgefordert dazu Stellung zu nehmen. Häufig neigen nämlich auch diese dazu, bei Betroffenen, denen man äußerlich nichts ansieht, vorliegende Einschränkungen wie z.B. geringe körperliche und mentale Belastbarkeit runterzuspielen, weil sie den Alltag der Betroffenen nicht miterleben und ihnen deshalb oft eine Vorstellung von den Auswirkungen fehlt.

Viele Grüße

Sonja


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 23.10.2003 12:15

hallo,

Du solltest nicht aufgeben. Sondern denen beim Versorgungsamt Zeigen das Du dich nicht so leicht abwimmeln lässt. ich denke wie ein Versorgungsamt entscheidet über einen Antrag hängt auch sehr viel von der Person ab die diesen Antrag bearbeitet... Und für diese ist es leicht was abzulehnen oder zu senken, den Sie kann sich nicht in der Lage eines HC Erkrankten hineinversetzen.

Leider kann ich Dir nur Mut zusprechen nicht aufzugeben oder den Kopf hängen zu lassen, den ich bin bis jetzt noch nicht mit dem Problem konfrontiert worden.

Ich selber besitze seit meiner Geburt vor 26 Jahren den Ausweis, seither hat er 60% draufstehen, und ich habe ihn immer wieder verlängern lassen, vor paar Jahren erneuern beim Bürgerbüro die dafür zuständig sind ohne Ihrgendwelche Prüfung. Ich habe selber noch nie mit dem Versorgungsamt was zu tun gehabt. Daher kann ich eher ein schlechtes Gewissen bekommen....
Denn im Grunde ist mir klar.. wenn es zur Prüfung käme, würde ich die 60% nie und nimmer behalten. Denn ich lebe seit 1993 ohne irgendwelche Probleme mit HC. Ich führe ein ganz normales Leben, kann alles machen ohne Einschränkungen. Ich selbst weis nicht wie es ist ohne HC zu leben, und kann mir auch nicht vorstellen das es anders wäre. Denn ich bin nicht Krank. Ich würde sorgar befürchten das mir noch nicht mal die 30% zugesprochen werden würde, oder ist das ein Mindestsatz?! Ich kenn mich damit absolut nicht aus. Der Schwerbehindertenausweis liegt irgendwo bei meinen Akten und wird nur zur Steuererklärung benutzt..

Dennoch Kopf hoch....

Gruss
Kerstin


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 12.05.2005 14:10

Hallo Zusammen,
ich habe 1983 nach einer schweren Meningitis und cerebralen Malaria ein Mitteldruck PH-Ventil (Pudenz-Heyer) und low-pressure Herzkatheter in der Uni Göttingen implantiert bekommen. Eigentlich habe ich seitdem ständig Probleme wie Kopfschmerz, Gang-unsicherheit, Schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlaflosigkeit, etc... Dies resultiert insbesondere aus der Tatsache, daß "mein" Ventil über den Tag und die Nacht (Schlafstörung) verteilt, mehrfach 1-5 Minuten andauernde, brummende Geräusche verursacht, die mit (und ohne) Stetoskop hörbar sind. Das ist nicht nur lästig, sondern beeinträchtigt den (Arbeits-)Alltag nicht unerheblich. 1987 wurde das Ventil ausgetauscht, eine Besserung war danach nicht eingetreten.
Ich habe das Ganze in den folgenden Jahren "einfach" ignoriert, was ich nun mit zunehmenden Alter (50 J.) und allgemeiner Arbeitsbelastung immer weniger perfekt hinbekomme. Bislang habe ich mich nie mit dem Thema Behinderung beschäftigt, langsam aber reift der Gedanke daran, dies zu tun.
Nun meine Frage.
Sonja schreibt am 1.10.2003 von Gutachterrichtlinien, denen zufolge ein HC mit einem GdB von 30 angegeben wird. Wo finde ich diese Informationen, damit ich mich vorbereitend selber informieren kann. Weiß jemand, wie das übliche procedere einer Antragstellung abläuft, an wen muß ich mich wenden, wer leitet das Verfahren ein???

Für Hinweise und Erfahrungsberichte bin ich euch sehr dankbar; meine email-Adresse
gebe ich mal mit an.
Viele Grüße
Wolfgang

wnerreter@t-online.de


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 15.05.2005 12:36

Hallo Wolfgang,

den Schwerbehindertenantrag kannst du mit einem ganz normalen Brief beim Versorgungsamt beantragen. Das Antragsformular wird dir dann zugeschickt. Die Anschrift für das Versorgungsamt (welches für dich zuständig ist) kannst du bei der Gemeindeverwaltung erfragen.

Zitat:
Sonja schreibt am 1.10.2003 von Gutachterrichtlinien, denen zufolge ein HC mit einem GdB von 30 angegeben wird. Wo finde ich diese Informationen, damit ich mich vorbereitend selber informieren kann.

Der GdB wird in Tabellen, die den Gutachtern als Anhaltspunkte dienen, dargestellt.

Auf den folgenden Seiten kannst du dir Informationen und einen Antrag herunterladen. Die meisten sind kostenlos.

Versorgungsverwaltung NRW

Landschaftsverband Westfalen Lippe -Integrationsamt

Bezirksregierung Münster

Hoffe, dass es dir ein wenig weiter hilft.

[addsig]

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Crocodile
Neuer Gast

Registriert: 26.08.2003
Beiträge: 4


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Freifahrt Schwerbehinderte möglich?

Geschrieben: 17.05.2005 20:37

Hallo an alle! Habe noch eine Frage zum Schwerbehindertenausweis: Wie sieht es denn mit der Freifahrt (in öff. Verkehrsmitteln) für Schwerbehinderte aus? Gibts die erst ab einem GdB von 50? Heißt das etwa, das Hydrocephalus-Betroffene nun grundsätzlich keine Freifahrt mehr erhalten?
Wie sind denn da eure Erfahrungen? Oder hängt das ausschliesslich vom Gutachten
des Amtsarztes (Versorgungsamt) ab. Für Eure Mitteilungen wäre ich dankbar.
Viele Grüsse
Crocodile


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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Geschrieben: 17.05.2005 21:06

Hallo Anke,

soweit mir bekannt ist, kann man die Freifahrten nur in Verbindung eines Schwerbehindertenausweises nutzen. Diesen erhältst du erst ab einem GdB von 50. Aber so um sonst sind die Freifahrten auch nicht. Du musst für ein Jahr 120 Euro, oder halbjährlich 60 Euro zahlen. Und mit der Bahn kannst du von deinem Heimatort maximal 50 km fahren. Ansonsten kannst du ermäßigt Fahren.

[addsig]

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anonymous
Unregistrierter Benutzer
Geschrieben: 18.05.2005 13:45

Hallo zusammen!

Soweit ich weiß bekommt man erst die Möglichkeit sich im Umkreis von 50 km kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zubewegen wennn man im Schwerbehindertenausweis einen Buchstaben vom Versorgungsamt eingetragen bekommen hat. (B, G usw) Ausserdem muss man eine Wertmarke beim Versogungsamt kaufen kostet 60 Euro für ein Jahr.

Ich selber habe einen Ausweis mit 60 % ohne Buchstaben und muß daher die Kosten für
Bahn und Bus selber tragen.

Ab 70 % Schwerbehinderung bekommt man von der Bahn die Bahncard zum halben Preis

MfG

Markus
öff


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